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Gebäude - Grettstadt

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Obereuerheim - Geschichte - Israelitische Kultusgemeinde - Gebäude
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Synagoge 1782
 
Die erste Erwähnung einer Synagoge in Obereuerheim findet sich in einer Aufstellung des Königlichen Distriktkommissariats vom 3. März 1817. Hier wird die Synagoge aufgeführt mit dem Jahr der Erbauung 1782.

(Tabelle über die sich im Distriktskommissariat befindlichen Bethhäuser und Synagogen der Juden.
Anzahl der Synagogen
Name der Ortschaften
Jahr der Erbauung
... mit oder ohne Obrigkeitliche Concesion erbaut
1
Obereuerheim
1782
mit herrschaftl. Concesion
1
Schonungen
etwa 70 Jahre
Ueber die obrigkeitliche Concesion findet sich keine Urkunde vor
1
Schwebheim
-||- 66 Jahre
mit herrschaftl. Concesion
Gefertiget Mainberg am 3ten März 1817
 Königliches Distriktskommissariat)J100
 
Eine weitere Erwähnung dieser Synagoge findet sich im Jahre 1847 wieder. Hier beantragte die jüdische Gemeinde Obereuerheim die Genehmigung zur Durchführung einer Kollekte im gesamten Königreich Bayern für dringend notwendige Reparaturen an der Synagoge und am jüdischen Schulhause.
 
Die Bewilligung findet sich unter anderem im „Königlich Bayerisches Intelligenz-Blatt für Mittelfranken“ vom 2. Juni 1847:
Bekanntmachungen der obersten Kreis- und Staats-Behörden.
Einl. Nr. 26017. Erp. Nr. 32102.
(Die Bewilligung einer Collekte zu Synagogen- und Schulhausbauten der jüdischen Cultusgemeinde zu Obereuerheim und Unterriedenberg betr.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Auf die Bitte der jüdischen Cultusgemeinden zu Obereuerheim, Landgerichts Schweinfurt, und zu Unterriedenberg, Landgerichts Brückenau, haben Seine Majestät der König allergnädigst zu genehmigen geruht, daß zur leichteren Aufbringung der von diesen Gemeinden zu bestreitenden Kosten für dringend nothwendige Reparaturen an der Synagoge und am jüdischen Schulhause zu Obereuerheim, sowie an der Synagoge zu Unterriedenberg eine gemeinschaftliche Collekte in sämmtlichen jüdischen Synagogen des Königreichs veranstaltet, und der Ertrag unter beiden Cultusgemeinden gleichheitlich vertheilt werde.
Die sämmtlichen Landgerichte von Mittelfranken haben daher für die Anordnung dieser Sammlung in den Synagogen ihres Bezirkes Sorge zu tragen, und das Resultat dieser Collekte unter Anfügen der eingegangenen Beiträge:
binnen acht Wochen
der unterfertigten Stelle anzuzeigen.
Ansbach, den 26. Mai 1847.
Königliche Regierung von Mittelfranken,
Kammer des Innern.
Freiherr von Andrian.
Jehl.J128

Eine gleichlautende Veröffentlichung findet sich auch im Intelligenz-Blatt von Unterfranken und Aschaffenburg“ vom 10. Juni 1847.J129

Synagoge 1872

Im Würzburger Abendblatt wurde am 19. September 1870 die Erlaubnis zur Abhaltung einer Kollekte für den Neubau einer Synagoge in Obereuerheim abgedruckt.J123 Ähnliche Veröffentlichungen finden sich auch Schweinfurter Anzeiger vom 20. September 1870J131, sowie im Ministerialblatt für Kirchen- und Schul-Angelegenheiten im Königreich Bayern:
Nr. 7667.
Nr. 51.
An die k. Regierungen, Kammern des Innern, rechts des Rheines.
Staatsministerium des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten.
Seine Majestät der König haben auf Ansuchen der israelitischen Cultusgemeinden Obereuerheim, kgl. Bezirksamts Schweinfurt, und Brünau, kgl. Bezirksamts Gerolzhofen, um Bewilligung der Vornahme einer Collekte in den Synagogen zum Zwecke des Neubaues von Synagogen und eines Schulhauses allergnädigst zu genehmigen geruht, daß beide Collekten in den Regierungsbezirken rechts des Rheines gleichzeitig vorgenommen, der Ertrag unter den beiden Gemeinden gleichheitlich getheilt, der Regierungsbezirk der Pfalz aber nicht in Concurrenz gezogen werde, da derselbe bereits durch übergroße Leistungen für andere Zwecke in Anspruch genommen ist.
Die k. Regierungen, K. d. J., rechts des Rheines werden unter Bezug auf die Allerhöchste Verordnung vom 20. September 1862 § 2, die polizeiliche Bewilligung von Sammlungen betr., von dieser Allerhöchsten Entschließung mit dem Auftrage in Kenntniß gesetzt, die Collekte für die bezeichneten Zwecke in den Synagogen ihrer Bezirke sofort in Vollzug zu setzen und die eingehenden Sammelgelder an die k. Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, K. d. Innern, zu übersenden, den Vollzug aber binnen 6 Wochen an das unterfertigte k. Staatsministerium anzuzeigen.
Das Gesammtergebniß der Sammlung ist von der letztgerannten k. Kreisregierung binnen 7 Wochen zur Anzeige zu bringen.
München, den 5. September 1870.
Auf Seiner Königlichen Majestät allerhöchsten Befehl.
v. Tutz.
Die Gesuche der   israelitischen Cultusgemeinden Obereuerheim und Brünau um Bewilligung von   Collekten zu Synagogen- und Schulhausbauten betr.
Durch den Minister
  der Generalsekretär:
Ministerialrath
von Bezold.J132

Auch im „Königlich Bayerisches Kreis-Amtsblatt von Unterfranken und Aschaffenburg“ vom 21. September 1870J133, dem „Königlich Bayerisches Kreis-Amts-Blatt von Oberfranken“ vom 5. Oktober 1870J135 und dem „Königlich Bayerisches Kreis-Amtsblatt von Mittelfranken“ vom 29. October 1870J137 wurde die Genehmigung zum Abhalten einer Kollekte zum Zwecke des Synagogenbaus abgedruckt.
 
 Im „Königlich Bayerisches Kreis-Amtsblatt von Schwaben und Neuburg“ vom 1. Februar 1871 ist das Ergebnis der Sammlung für die Kultusgemeinden Obereuerheim und Brunau in Höhe von 96 fl. und 12 fr. veröffentlicht.J134 Ebenfalls im „Königlich Bayerisches Kreis-Amtsblatt von Oberbayern“ vom 26. Mai 1871. Hier wurden für den Neubau einer Synagoge und eines Schulhauses in Obereuerheim insgesamt 67 fl. gesammelt.J136

Im Bereich der Königlichen Regierung der Oberpfalz und von Regensburg wurden 43 fl (Gulden) und 27 fr. (Kreuzer) gespendet, im Bereich von Oberfranken waren es 44 fl und 42 fr., im Bereich von Schwaben und Neuburg 96 fl. und 12 fr., im Bereich von Oberbayern 67 fl., im Bereich von Mittelfranken 104 fl.10 fr., im Bereich von Unterfranken und Aschaffenburg 263 fr. 23 fl. und im Bereich Niederbayern 0 fr. Von den gesammelten 618 Gulden und 51 Kreuzern erhielt die Kultusgemeinde Obereuerheim einen Betrag von 309 fl. und 25½ fr.J141
 
 Anfang des Jahres 1871 wurde der Plan von der israelitischen Kultusgemeinde Obereuerheim bei der Gemeinde Obereuerheim zur Genehmigung eingereicht. Am 16. April 1871 wurde dieser von der Gemeindeverwaltung mit dem Vermerk „[…] wird gegen vorstehenden Bauplan keine Erinnerung erhoben“ genehmigt. Unterschrieben wurde dieser von Bürgermeister Chr. Bohnengel, Joseph Häring, Michael Fuchs, David Kaufmann, Joseph Reuß, Mäuser (Beigeordneter) und Michael Köhler.J4

Dieser Plan wurde jedoch von der Königlichen Baubehörde Schweinfurt überarbeitet und von P. Streiter von dieser Behörde im Juni 1871 ein neuer Plan und ein Kostenvoranschlag erstellt.J4

Im Vergleich zu dem gewünschten Plan und dem dann ungesetzten Plan fällt auf, dass der erste Plan schlichter ist und von außen die Synagoge nicht klar erkannt werden konnte. Auf dem umgesetzten Plan ist durch den Magen Davids („Davidstern“) dieses Gebäude einwandfrei der israelitischen Kultusgemeinde zuordenbar.
 
 
Der Kostenvoranschlag setzte für die Abbrucharbeiten 25 Mark an. Dafür sollten die Ziegel abgenommen, sortiert und aufgeschichtet werden, der Dachstuhl abgebrochen und das Holz sortiert, sowie das Mauerwerk abgebrochen werden.
Für den Neubau der Synagoge wurden insgesamt 2.500 Mark veranschlagt:
 
 - Die Erdarbeiten mit dem Ausheben der Fundamente, dem Ausschachten, dem Hinter- und Auffüllen wurden mit 15 Mark und 48 Pfennig festgelegt.
- Die Maurerarbeiten umfassten das Fundamentmauerwerk, Umfassung der Synagoge und des Treppenhauses, die vier Pfeiler unter den Säulen, das Sockelmauerwerk, das Umfassungsmauerwerk, beide Giebel und das Bruchsteinmauerwerk. Dieser Posten wurde mit 837 Mark und 29 Pfennig veranschlagt.
- Als Steinhauerarbeiten wurden die Fassung der fünf Fenster, die Türfassungen am Treppenhause, die Rüstung des Rundfensters über der Türe, die Rüstung der inneren Türe, die Treppe vor dem Eingang, die Sternrosette am vorderen Giebel, das Rundfenster über dem Eingang, Anbringen von 2 steinernen Gesetzestafeln, zwei Verzierungen über den Fenstern am Giebel und ein Plattenbelag aus sauberen Sandsteinplatten aufgeführt. Dieser Bereich ergab einen Betrag von 200 Mark und 52 Pfennigen.
- Für die Zimmermannsarbeiten wurden drei Unterzüge oder Bögen, acht Langbalken, verschiedene Balken und Bretter, eine Hängesäule, zwei Streben, sechs Pfosten, zwei Büge, zwei Spannriegel und 26 Sparren vorgesehen. Für die Bedachung des Treppenhauses vier Balken, eine Pfette und vier Sparren. Für den Fußboden unter den Stühlen 120 eichene Lagerhölzer. Für die Empore 52 Balken, 19 kurze Balken und 95 Brettern. 17 Stufen und zwei Wangen, sowie die Verschalung, für die Herstellung der Treppe zur Empore. Zur Herstellung des Dachgesimses die abgewickelte alte Profillinie zu profilieren und wieder zu befestigen, sowie Verschalungsbretter für das Treppenhausdach. Für diese Arbeiten wurden 456 Mark und 25 Pfennig errechnet.
- Zu den Schreinerarbeiten zählten die Herstellung der beiden äußeren Eingangstüren, zwei dünne Eingangstüren, die Herstellung der Fußböden unter den Stühlen und auf der Empore, der Brüstung an der Empore, inklusive zehn Pfosten, 40 und 50 Bücherbretter mit Brüstchen. Insgesamt ein Budget von 143 Mark und 43 Pfennig.
 - Die Schlosserarbeiten umfassten die Beschläge der beiden äußeren Eingangstüren, der inneren Türen mit Kreuzbändern, sowie für alle Türen Schlösser, Drücker und Zuziehknöpfe. Des weiteren fünf eiserne Fensterrahmen, vier eisernen Säulen unter die Empore und diverse Eisenteile zur Befestigung der Emporbrüstung. Hierfür wurden 196 Mark und 30 Pfennig veranschlagt.J4






© Sascha Vay, Unterschleichach, 2023.
- Das Dach wurde für insgesamt 128 Mark und 42 Pfennig fertiggestellt. Hier wurden die beiden Seitenflächen mit Breitziegeln doppelt eingedeckt.
- Für die Eindeckung des Daches auf dem Treppenhaus aus schlesischem Zinkblech erhielt der Spengler 33 Mark und 36 Pfennig.
- An Glasarbeiten waren die Verglasung der fünf großen Fenster, die Verglasung des Rundfensters über der Türe, die Verglasung der Rosette am Giebel, sowie das halbkreisförmige Fenster über den Eingängen mit 47 Mark und 42 Pfennig veranschlagt.
 - Bei den Tünchner- und Anstreicherarbeiten waren der äußere Wandverputz, der innere Wandverputz, Herstellung der Decken, die Untersicht der Empore, sowie das Ablinieren und Abfärben der Wand- und Deckenflächen der größte Anteil. Des Weiteren wurde das Dachgesims, die Fläche der sichtbaren Teile der Bögen und Wechsel und die beiden inneren Türen mit Ölfarbe angestrichen. Ebenso die Emporbrüstung in zwei Farbtönen, sowie die Rahmen der Synagogenfenster. Als letzter Punkt der Tünchner- und Anstreicherarbeiten für insgesamt 308 Mark und 17 Pfennig angesetzten Kosten ist der Anstrich der vier eisernen Emporsäulen genannt.
- Hierzu wurden für unvorhergesehene Fälle und für die Bauaufsicht 142 Mark und 60 Pfennig einkalkuliert.
 
 Zwischen Maurermeister Georg Schmitt von Falkenstein und der israelitischen Kultusgemeinde wurde am 19. November 1871 der Vertrag über die Erbauung einer Synagoge abgeschlossen. Darin war auch der Abbruch der alten Synagoge geregelt. Er erhielt unentgeltlich das alte Material mit Ausnahme der Schreinermaterialien, der Bänke, des Gesetzesschrankes mit Säulen und des Opferstockes in der Männersynagoge, welche von der Gemeinde ausdrücklich vorbehalten wurden. An der alten Synagoge war eine anstoßende Halle, welche durch den Bau der neuen Synagoge weichen musste, vorhanden. Diese musste von Georg Schmitt umgelegt werden und aus dem Holz der alten Synagoge wieder aufgebaut und mit Ziegeln gedeckt werden. Als Fertigstellungstermin wurde vertraglich der 1. August 1872 vereinbart. Der Vertrag wurde von Maurermeister Gg. Schmitt und 10 Männern der Kultusgemeinde unterschrieben. Für sämtliche Arbeiten erhielt der Maurermeister eine Vergütung von 2.225 Gulden.J4

Am 2. Juni 1872 wurde zwischen dem Schreinermeister Johann Frubert von Gerolzhofen und der israelitischen Kultusgemeinde der Vertrag über die Herstellung von 12 Stühlen für Männer und von Brettern, die in der Synagoge vorhanden sind, zu Bänken zu richten, geschlossen. Diese mussten laut Vertrag bis spätestens 13. August 1872 geliefert und übernommen worden sein. Der Vertrag wurde von Schreinermeister Frubert und 10 Männern der Kultusgemeinde unterschrieben. Als Entlohnung erhält er 76 Gulden und die restlichen Bretter aus der alten Synagoge mit Ausnahme der Borde und der .J4

Auf Ansuchen der israelitischen Kultusgemeinde Obereuerheim wurde vom Königlichen Bauamt die neuerbaute Synagoge angesehen und die ausgeführten Arbeiten mit dem Plan und dem Kostenvoranschlag verglichen. Hierfür stellte das Königliche Bauamt Schweinfurt am 10. Dezember 1872 eine Rechnung über 4 Gulden, welche am 11. Dezember 1872 bezahlt wurde.J4

Mit dieser Abnahme war der Neubau der Synagoge abgeschlossen.J4 In verschiedenen Büchern und Zeitschriften finden sich nach dieser Zeit noch Erwähnungen der Synagoge. Unter anderem im Allgemeines Lexicon sämmtlicher jüdischen Gemeinden Deutschlands“ von 1884 wird 1 Synagoge und 1 Cantor erwähnt.J138

Aus einer Spendenaufzeichnung aus dem Jahre 1894 wurden aus der Synagogenbüchse Obereuerheim 5 Mark entnommen und für den palästinensischen Hilfsverein gespendet.J140

Aus den letzten Jahren der jüdischen Gemeinde Obereuerheim finden wir im „Statistisches Jahrbuch deutscher Juden 1905“ folgende Übersicht:
Distriktsrabbinat Schweinfurt, 17 Gemeinden, Distriktsrabbiner Dr. S. Stein in Schweinfurt. Obereuerheim, 428 Einwohner, 16 Juden, 7 Haushalte, Gemeinde-Vorsteher Mos. Neuburger, 1 Synagoge, Gottesdienst wird abgehalten nur an Festtagen, die direkte Kultussteuer wird aufgebracht 5 Steuerzahlern, es sind aus Gemeindemitteln im letzten Jahre verausgabt worden in Mark zur Armenunterstützung: 0 Mark.J73

Nach der Auflösung der jüdischen Gemeinde, Schreiben des „Königliches Bezirksamt Schweinfurt“ an die „Königliche Regierung von Unterfranken und Aschaffenburg, Kammer des Innern“ vom 15. Juni 1909J141, kamen die Ritualien teilweise in die Synagoge nach Haßfurt (dort fanden sich noch 1934 eine Anzahl von Thorawimpeln aus Obereuerheim, Wonfurt und Zeil aus den Jahren 1731 und 1746)J139. Der Besitz der israelitischen Kultusgemeinde Obereuerheim ging an die Kultusgemeinde Schweinfurt über.

 Von der israelitischen Kultusgemeinde Schweinfurt wurde das Gebäude inklusive des Lehrerwohnhauses am 13. Juni 1911 an Georg (Beruf Wagner) und Margareta Ort für 2.000 Mark verkauft. Anschließend wurde die frühere Synagoge von diesen in eine Werkstätte umgebaut, sowie das Wohnhaus vergrößert. Am 23. Oktober 1923 wurde das Anwesen von Georg Ort gekauft. Nach dem Tod von diesem ging das Anwesen in Erbfolge an Margareta Ort, geborene Hümmer, mit ihren Kindern über. Am 1. Mai 1943 wird die wiederverheiratete und zum wiederholten Male Witwe Margareta Göbel, geborene Hümmer, Alleineigentümerin.J142

Das Synagogengebäude ist im Wesentlichen noch erhalten. Gut sichtbar ist der Eingang zur Frauen- und Männersynagoge. Am Giebel des Gebäudes befindet sich ein schöner Magen David ("Davidstern"). Im Inneren sind auch Spuren des Aron Hakodesch (Toraschrein) zu sehen. Gleichfalls sind Reste der blauen Deckenbemalung im Inneren erkennbar. Die Abgrenzung zwischen dem Männer- und Frauenbereich ist an den Wänden noch durch unterschiedliche Farben ersichtlich. Ebenfalls ist eine der 4 Säulen der Empore noch vorhanden. Diese wurde jedoch gekürzt und wird als Säule im Wohnhaus verwendet. Reste der alten Treppe zur Frauenempore, sowie verschiedene Türblätter sind ebenfalls noch vorhanden. Des Weiteren finden sich noch verschiedene Fundstücke (Tonscherben, Figurenteile usw.) vor. Die Synagoge wird seit dem Verkauf 1911 als Werkstatt genutzt und hatte seitdem verschiedene Besitzer.

Im Erdgeschoss befand sich der Betsaal der Männer. Der Toraschrein, sowie die Almemor standen als Einheit direkt vor der Ostwand. Die Plätze der Männer waren in zwei Blöcken zu je sechs Bänken angeordnet. Zu der Heiligen Lade führten jeweils drei Stufen vom Norden und Süden. Die Heilige Lade war tief in die östliche Außenwand eingelassen.

 Die Frauenempore erreichte man über den separaten rechten Eingang, indem man die Treppe nach oben ging. Der linke Eingang führte in den Männerbereich. Die Empore erstreckte sich auf der westlichen, südlichen und nördlichen Seite der Synagoge mit Blick auf den Toraschrein und die Almemor. Sie wurde durch die bereits erwähnten vier Säulen mit Basen und Kapitellen gehalten.
© Israel Schwierz
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